Kann man gegen einen Bescheid Einspruch per E-Mail einlegen?

Wenn Sie einen Bescheid vom Finanzamt erhalten, sollten Sie genau prüfen, ob dieser möglicherweise fehlerhaft ist. Sollte ein Fehler zu Ihren Ungunsten vorliegen, sollten Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Aber gibt es hierfür besondere Formvorschriften? Im Streitfall musste das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) entscheiden, ob für einen Einspruch per E-Mail besondere Formvorschriften gelten.

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Nicht alle Zinseinnahmen sind steuerpflichtig

Wenn Sie Zinsen erhalten, können diese als steuerpflichtige Kapitalerträge der Besteuerung unterliegen. So kann der Betrag grundsätzlich der Abgeltungssteuer unterliegen und Sie können beantragen, dass eine Versteuerung mit Ihrem persönlichen Steuersatz erfolgt. Doch welche Voraussetzungen müssen noch gegeben sein, damit Zinsen, die Sie erhalten, der Besteuerung unterworfen werden? Vor dem Finanzgericht Münster (FG) ging es im Streitfall darum, ob hier zu versteuernde Einkünfte aus Kapitalvermögen vorlagen oder nicht.

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Wie wirkt sich übernommenes Wohnrecht auf die Grunderwerbsteuer aus?

Wenn Sie ein Grundstück kaufen, müssen Sie dafür Grunderwerbsteuer zahlen. In der Regel bemisst sich diese nach dem gezahlten Kaufpreis. Allerdings kann es Konstellationen geben, in denen auch andere Faktoren berücksichtigt werden müssen. Wenn beispielsweise der Käufer ein Nutzungsrecht des Verkäufers an dem Grundstück übernehmen muss, wird er nur einen reduzierten Kaufpreis zahlen, da er sonst einen Nachteil hätte. Das Nutzungsrecht ist daher auch in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, weil der marktübliche Verkehrswert sich aus dem Kaufpreis und dem Wert des Nutzungsrechts zusammensetzt. Im Streitfall musste das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) darüber entscheiden, ob für ein Grundstück der Verkehrswert gezahlt wurde.

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Wenn Belege fehlen: Finanzamt darf Betriebsausgaben pauschal kürzen

Auch wenn Unternehmer ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, müssen sie ihre Einnahmen einzeln aufzeichnen, so dass das Finanzamt diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen kann. Es genügt hierfür, die Belege zu sammeln bzw. geordnet abzulegen (keine Verpflichtung zur Kassenbuchführung). Auch bei den Ausgaben ist eine Einzelaufzeichnung erforderlich. Deren Höhe muss durch Belege nachgewiesen werden.

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Ohne Kindergeldanspruch liegt keine Selbstnutzung vor

Wenn Immobilien vor Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert werden, muss der realisierte Wertzuwachs als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuert werden. Kein Steuerzugriff erfolgt hingegen, wenn die Immobilie zuvor zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist. Die Wohnung oder das Haus muss hierzu nicht zwingend der Hauptwohnsitz oder Lebensmittelpunkt gewesen sein – auch eine selbstgenutzte Zweitwohnung kann steuerfrei veräußert werden. Eine steuerfreistellend wirkende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch dann vor, wenn die Immobilie zuvor unentgeltlich an ein Kind überlassen wurde, für das ein Kindergeldanspruch besteht. Wird aber die Immobilie anderen Personen (z.B. fremden Dritten oder Kindern ohne Kindergeldanspruch) überlassen, dann liegt keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vor, so dass kein steuerfreier Immobilienverkauf innerhalb der Zehnjahresfrist gelingen kann.

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So profitieren Arbeitnehmer vom erhöhten Pauschbetrag

Seit dem 01.01.2022 können Arbeitnehmer in ihrer Einkommensteuererklärung jährlich einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.200 € zum Abzug bringen. Zuvor lag die Pauschale bei 1.000 €. Das Finanzamt zieht diesen Betrag im Einkommensteuerbescheid automatisch vom Arbeitslohn ab, sofern keine höheren Werbungskosten geltend gemacht wurden. Quittungen oder Belege muss der Arbeitnehmer hierfür nicht vorlegen.

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Selbstbezahlte Sonderausstattung mindert Nutzungsvorteil

Beteiligt sich ein Arbeitnehmer an den Anschaffungskosten seines privat mitgenutzten Dienstwagens, kann er diese Zuzahlung von seinem zu versteuernden Nutzungsvorteil abziehen. Eine Kostenbeteiligung ist häufig ein Weg, um den Dienstwagen mit zusätzlicher Sonderausstattung zu versehen, die der Arbeitgeber selbst nicht bezahlt hätte.

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Eltern aufgepasst: In welcher Höhe Sie Kita-Gebühren absetzen können

Besucht Ihr Kind eine Kita, eine Kinderkrippe oder einen Kindergarten, so können Sie als Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung abrechnen (maximal 4.000 € pro Kind und Jahr). Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers müssen allerdings gegengerechnet werden.

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Inflationsausgleichsprämie: 3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei möglich

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten seit Oktober 2022 eine steuer-und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € auszahlen. Der Gesetzgeber hat einen entsprechenden Freibetrag im Einkommensteuergesetz verankert, um einen Ausgleich für die allgemeinen Preissteigerungen zu schaffen.

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